Die folgenden Leitfäden beschreiben detailliert, wie Sie sich für das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder registrieren und dieses nutzen können. Darüber hinaus wird die Einrichtung des elektronischen Übermittlungsverfahrens zum Zentralen Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz erläutert. Der Fachverband empfiehlt den Vollstreckungsbehörden ausdrücklich, von den Möglichkeiten der Sachaufklärung Gebrauch zu machen. Die Nutzung des Vollstreckungsportals sowie die elektronische Kommunikation mit dem Zentralen Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz sind dabei unerlässliche Voraussetzungen.

Praxisleitfäden zur Nutzung des Vollstreckungsportals