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Datum/Zeit
Date(s) - 16/05/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Hotel Klinkner Emmelshausen

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Dieses Seminar ist bereits ausgebucht.

Referent:
Norbert Semar, OLG Zweibrücken

Ziel des Seminars:
Die Teilnehmer verstehen die formellen und technischen Abläufe, die durch die Reform der Sachaufklärung zum 01.01.2013 neu eingeführt wurden, und sind in der Lage, diese Instrumente zum Schutz vor Forderungsausfällen und zur effektiven Beitreibung von eigenen Forderungen einzusetzen.

Inhalte:
Schuldnerverzeichnis

  • Gegenüberstellung Schuldnerverzeichnis “neu“ und “alt“
  • Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder
  • Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz
  • Registrierungsverfahren
  • Recherchemöglichkeiten
  • Abruf von Vermögensverzeichnissen
  • Gerichtskosten
  • Protokollierung und Schuldnerselbstauskunft

Vermögensauskunft

  • Verfahrensvoraussetzungen unter besonderer Beachtung der Regeln des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes
  • Hinweise zum Inhalt des Vermögensverzeichnisses mit Bezügen zu Vollstreckungsmöglichkeiten (Forderungspfändung, Grundbuch)
  • Erneute Vermögensauskunft und Nachbesserungsverfahren
  • elektronische Übermittlung der Vermögensauskunft
  • Erzwingungshaft
  • Eintragungsverfahren zum Schuldnerverzeichnis
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Löschung und Korrektur von Eintragungen

Technische Rahmenbedingungen

  • Registrierungsverfahren zum Vollstreckungsportal
  • Registrierungsverfahren S.A.F.E. für behördliche Nutzer
  • elektronische Übermittlungsverfahren (EGVP u.a.)
  • Zertifikate und elektronische Signatur

Maximale Teilnehmerzahl: 25

Technische und rechtliche Umsetzung im Vollstreckungsportal (AUSGEBUCHT)

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.