Die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist im Bundesgesetzblatt am 06.10.2017 verkündet worden und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) präzisiert. Die Kassensicherungsverordnung legt fest:

  • welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
  • wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
  • wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
  • die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
  • die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
  • die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
  • die Kosten der Zertifizierung.

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) (40,9 kB, 328)
LKT-Sonderrundschreiben S 865/2017 (108,6 kB, 288)

Neue Kassensicherungsverordnung veröffentlicht