Die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist im Bundesgesetzblatt am 06.10.2017 verkündet worden und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) präzisiert. Die Kassensicherungsverordnung legt fest:
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) (40,9 kB, 304)
LKT-Sonderrundschreiben S 865/2017 (108,6 kB, 264)
Neue Kassensicherungsverordnung veröffentlicht