Zum 01.11.2014 ändert sich die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Denken Sie bitte frühzeitig daran, die geänderten Gebührensätze in Ihrer Finanzsoftware zu hinterlegen, so dass ab 01.11.2014 eine korrekte Gebührenerhebung erfolgt. Die Landesverordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz vom 01.09.2014 können Sie hier einsehen.

Änderung der Kostenordnung zum LVwVG ab 01.11.2014