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Datum/Zeit
Date(s) - 03/05/2018
Ganztägig

Veranstaltungsort
Hotel Klinkner Emmelshausen

Kategorien


Referent:

Norbert Semar, OLG Zweibrücken

Ziel des Seminars:
Die Teilnehmer verstehen die formellen und technischen Abläufe, die durch die Reform der Sachaufklärung zum 01.01.2013 neu eingeführt wurden, und sind in der Lage, diese Instrumente zum Schutz vor Forderungsausfällen und zur effektiven Beitreibung von eigenen Forderungen einzusetzen. Die neuen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit der Justiz in Rheinland-Pfalz können eingesetzt werden.

Inhalte:
Schuldnerverzeichnis

  • Gegenüberstellung Schuldnerverzeichnis “neu“ und “alt“
  • Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder
  • Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz
  • Registrierungsverfahren
  • Recherchemöglichkeiten
  • Abruf von Vermögensverzeichnissen
  • Gerichtskosten für kommunale Abrufteilnehmer
  • Protokollierung und Schuldnerselbstauskunft

Vermögensauskunft

  • Verfahrensvoraussetzungen unter besonderer Beachtung der Regeln des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes
  • Erneute Vermögensauskunft und Nachbesserungsverfahren
  • elektronische Übermittlung der Vermögensauskunft
  • Erzwingungshaft
  • Eintragungsverfahren zum Schuldnerverzeichnis
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Löschung und Korrektur von Eintragungen

Elektronische Kommunikation mit der Justiz Rheinland-Pfalz

  • Skizze der gesetzlichen Grundlagen
  • Voraussetzungen der Teilnahme am eRV mit der Justiz
  • Elektronischer Auftrag an GVer

Technische Rahmenbedingungen

  • Registrierungsverfahren zum Vollstreckungsportal
  • Registrierungsverfahren S.A.F.E. für behördliche Nutzer
  • elektronische Übermittlungsverfahren (EGVP u.a.)
  • Zertifikate und elektronische Signatur
  • Besondere Behördenpostfächer

Maximale Teilnehmerzahl: 25

Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und eRV mit der Justiz Rheinland-Pfalz

Buchung

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