Datum/Zeit
Date(s) - 23/03/2017
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Hotel Klinkner Emmelshausen
Kategorien
Dieses Seminar ist bereits ausgebucht.
Referent:
Torsten Heuser
Inhalt:
Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz an diese Änderungen angepasst und damit in wesentlichen Teilen geändert. Mit dem neuen Instrument wurde den kommunalen Vollstreckungsbehörden ein wirksames Mittel zu einer beschleunigten Informationsbeschaffung anhand gegeben, um damit einen schnellen und gezielten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners zu ermöglichen. Darüber hinaus haben die kommunalen Vollstreckungsbehörden die grundsätzliche Verpflichtung, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen die Schuldner durch ermessensfehlerfreie Eintragung im Schuldnerverzeichnis zu sanktionieren.
Neben dem Verfahrensablauf zur Abnahme und der Eintragung in organisatorischer, technischer und zeitlicher Hinsicht wird im Seminar auch erörtert, welche Erkenntnisse aus den Vermögensverzeichnissen zu gewinnen sind und welche Maßnahmen sich hieran anschließen können. Wie ist das Gebot der zügigen und gütlichen Erledigung im Verfahren zu beachten?
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Buchung
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