Mit diesem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung informieren wir Sie darüber, dass Übermittlungsersuchen gemäß § 74a Abs. 1 SGB X ab sofort ausschließlich über das Webportal www.rvUebermittlungsersuchen.de gestellt werden müssen.

Übermittlungsersuchen an Deutsche Rentenversicherung nunmehr elektronisch